Allgemeine Geschäftsbedingungen wohncontact Stefan Fellinger GmbH

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der wohncontact Stefan Fellinger GmbH ( Auftragnehmer/Verkäufer) und dem Auftraggeber/Käufer. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragsscheines erteilt oder und Leistung einer Anzahlung, sowie mündliche Äußerung (z.b. Telefonauftag einer Reparatur) Diese Geschäftsbedingungen werden vom Käufer ausdrücklich anerkannt:

•  Zahlungskonditionen:Die angegebenen Preise sind in Euro. Der Kaufpreis versteht sich, falls nicht anders vereinbart, ohne weitere Abzüge. Die vereinbarte Anzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. Abholung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen bis zu 9,2 % an. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, wenn der Käufer trotz vorangegangener Mahnung und Nachfristsetzung von zwei Wochen sechs Wochen in Verzug ist. Der Käufer ist außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm eine Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums oder laesio enormis nicht zu.

•  Immaterialgüterrechte: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen sind Bestandteil einer Beauftragung und stehen bis dahin im alleinigen Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne dessen schriftliche Ermächtigung vor Anzahlung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Die Werkrechte verbleiben beim Verfasser.

•  Gewährleistung und Schäden: Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge und begründen daher keinen Gewährleistungsanspruch. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer bei Warenübernahme die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der vom Verkäufer gelieferten Waren, dies gilt insbesondere für Menge, Funktion, Oberflächengüte und Beschaffenheit. Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich auf sichtbare Beschädigungen oder sichtbare Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel bei Übernahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Ansonsten kann der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt (länger als 3 Tage) keine diesbezüglichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Die Wohncontact Stefan Fellinger GmbH behält sich Art und Höhe einer etwaigen Kulanzregelung vor. Reklamationen im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen, Nachfristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Käufers sind gegenüber dem Verkäufer nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich zugekommen sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht, wenn der Käufer einen Kredit in Anspruch nimmt. Ebenso hat der Käufer direkt bei der Lieferung durch unser Lieferpersonal verursachte Beschädigungen an Wänden, Böden u. dgl. direkt bei Warenübernahme schriftlich am Lieferschein festzuhalten; nachträgliche Schadensmeldungen können von uns in keiner Weise anerkannt werden.

•  Holzarten, Lack- u. Beiztöne, Glas, Stoff und Leder: Holz ist ein Naturprodukt, geringe Abweichungen in Farbe, Struktur und Maserung berechtigen nicht zur Reklamation. Holz und Lack können sich durch Lichteinfluss verändern, weshalb bei Ergänzungen trotz Vorlage eines Beizmusters Farbabweichungen auftreten, da sich die natürliche Alterung trotz modernster Beizverfahren nicht gänzlich nachvollziehen lässt. Auch in diesem Falle gibt es kein Reklamationsrecht. Bei Massivholz kann keinesfalls auf ein durchgehendes oder homogenes Holzbild Bedacht genommen werden. Glas- Stoff- und Lederfarben können sowohl in Beschaffenheit (Optik, Haptik, Faltenbildung) als auch in der Farbstellung von den dem Käufer vorgelegten oder übermittelten Mustern abweichen. Bei Stoff/Lederverarbeitung an gepolsterten Möbeln ist eine Faltenbildung design-, verarbeitungs- und benützungsbedingt gegebenund berechtigt daher nicht zur Reklamation.

•  Haftungsbeschränkung: Der Verkäufer haftet dem Käufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers mit der Höhe des Kaufpreises beschränkt.

•  Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen im alleinigen Eigentum des Verkäufers. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und den Verkäufer von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen und erklärt der Käufer ausdrücklich, den Verkäufer völlig schad- und klaglos zu halten. Der Käufer hat dem Verkäufer insbesondere die Kosten einer allfälligen Exszindierung zur Durchsetzung seiner Ansprüche zu ersetzen.

•  Lieferstörungen: Vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Konkurs bzw. Ausgleich des Vorlieferanten oder Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen diesen, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Bei sonstigem Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

•  Lagerung der Waren: Sofern Ware aus Gründen, die vom Käufer zu vertreten sind (z.B. durch spätere Baufertigstellung, etc.), nicht zur Auslieferung gelangen kann (Annahmeverzug), ist der Kaufpreis nach Eintreffen der Ware beim Verkäufer zur Gänze zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Lagerung der auslieferungsbereiten Ware Lagerkosten in angemessener Höhe (Lagerkosten bei Selfstorage oder ähnlichen Lagerunternehmen) in Rechnung zu stellen. Ist eine Einlagerung für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen vom Käufer gewünscht, ist der Verkäufer berechtigt die auslieferungsbereite Ware in ein nahegelegenes Selfstorage-Lager zu liefern und diesen Lagerplatz auf Kosten des Käufers anzumieten. Gerät der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges auf den Käufer über.

•  Montage: Wenn nicht anders vereinbart, nimmt das Montagepersonal den Einbau und allfällige weitere Montagearbeiten zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gegen gesonderte Verrechnung vor. Der Käufer hat die ordnungsgemäße Durchführung der Montagearbeiten durch Unterfertigung des Montagenachweises zu bestätigen. Alle, sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen, die nicht vorhersehbar waren oder auf Wunsch des Kunden ergänzend ausgeführt wurden, können nachträglich verrechnet werden. Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse sind vom konzessionierten Fachmann durchzuführen. Bei kundeneigenen Geräten (bzw. fremd gekauften Geräten) wird der Einbau (ohne Anschluss) gegen Pauschal-Verrechnung durchgeführt. In diesem Falle müssen die Geräte vom Kunden persönlich kontrolliert und dem Montagepersonal in ausgepacktem Zustand bereitgestellt werden, ansonsten wird der Mehraufwand nach Regiekosten (s.o.) verrechnet. Außerdem gehen etwaige Beschädigungen oder fehlende Geräte, Geräteteile bzw. Zubehör dann zu Lasten des Käufers.

•  Installationen: Sämtliche für die Durchführung der Montagearbeiten erforderlichen Installationen und Anschlüsse sind vom Käufer zeitgerecht bereit zu stellen. Zu verbauende Kabel (Antenne, Musikboxen, Telefon etc.) und technische Geräte sind vor dem Montagebeginn ebenfalls vom Käufer bereit zu stellen. Technische komplexe Anschlüsse werden keinesfalls uns durchgeführt, sondern müssen von einem vom Auftraggeber bevollmächtigten Fachmann installiert werden.

•  Rücknahme von Altmöbeln und -geräten des Käufers erfolgt, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, ausnahmslos gegen Verrechnung.

•  Kostenvoranschlag für Versicherung: Für den Zeitaufwand zur Schadensbegutachtung und die Erstellung des Kostenvorschlages zum Zwecke der Schadensablöse durch die Versicherung verrechnen wir unsere Selbstkosten pauschal mit EUR 200. Bei Freigabe bzw. Beauftragung innerhalb von 6 Wochen wird dieser Betrag zurückerstattet.

•  Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

•  Salvatorische Klausel: Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

•  Rechtswahl und Gerichtsstand: Auf die diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden, dies jedoch nur insoweit, als nicht der dem Käufer gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes jenes Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Sofern nicht das zwingende Recht etwas anderes vorsieht, sind für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer die für Wien jeweils sachlich zuständigen Gerichte ausschließlich örtlich zuständig

 


 

Office Kärnten

Büro 9585 Finkenstein
Tel: 0664/183 40 40